Allgemeine Geschäftsbedingungen Grubu-Plott (Print&Plott Dienstleistung/Produktion)

1. Geltungsbereich

a. Sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s).

b. Die AGB´s des Kunden werden von unserer Seite ausnahmslos nicht anerkannt.

c. Änderungen oder Abweichungen von den AGB`s bedürfen in jeden Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

2. Angebote

a. Angebote von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner gelten als freibleibend.

b. Sämtliche Angebote und Projektunterlagen sind sachliches und geistiges Eigentum von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner und sind streng vertraulich zu behandeln.

c. Unsere Angebote werden auf Basis einer Gesamtvergabe alle angebotenen Positionen erstellt.

d. Bei Vergabe von einzelnen Positionen sind wir zur Neuberechnung der Einzelpreise berechtigt.

e. Die Rechtswirksamkeit einer an uns erteilten Aufträge ist davon abhängig, dass der Kunde von unserer Kreditversicherung akzeptiert wird. Sollte eine Deckung abgelehnt werden, ist der Auftrag hinfällig. Es sei denn, seitens des Kunden wird eine in jeder Hinsicht abstrakte Bankgarantie eines namhaften österreichischen Bankinstitutes beigebracht.

f. Unsere Preise sind ab Angebotsdatum 4 Wochen gültig.

 

3. Copyright / Urheberrecht

a. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen sind sachliches und geistiges Eigentum von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner und sind vertraulich zu behandeln.

b. Alle vorgeschlagenen Entwürfe und der ausgeführte Entwurf sind eigenständige Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

c. Alle unsere Arbeiten unterliegen dem zweckgebunden Werknutzungsrecht bzw. der Nutzungsbewilligung (Copyright) und dem österreichischen Urheberrecht sowie der Europäischen Union.

d. Digitalisierte Objekte und Computerdaten sind unser unveräußerliches Eigentum, unterliegen unserem Copyright und dürfen von anderen Personen oder Kunden nicht verändert werden.

e. Das Werknutzungsrecht bezieht sich nur auf dem Auftraggeber und ist auf die durchgeführte bzw. bestellte Auflage beschränkt.

f. Jede Weitergabe oder Veräußerung an Rechten, Ausweitung des Nutzungsumfanges, der Erwerb von sonstigen Rechten, des Eigentums am Artworks oder Computerdaten erfordern eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung und Honorierung.

g. Das Urheberrecht bzw. die Nutzungsbewilligung bezieht sich immer auf den jeweiligen Auftrag.

 

4. Vertragsabschluss

a. Verträge gelten erst als geschlossen, wenn Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat.

b. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.

c. Der Kunde ist verpflichtet die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von der Bestellung abweichen und der Kunde hat nicht schriftlich innerhalb von 3 Tagen reklamiert, so gilt diese vom Vertragspartner als genehmigt.

d. Vergütungsregelung:

Die erste Beratung ist unentgeltlich und Teil unseres Service.

Jede weitere Beratung aber auch Koordnationsaufgaben (Abstimmung mit anderen Gewerken, Einholung von Bescheiden oder Genehmigungen, usw.) werden pro Stunde mit Euro 65,- exkl. MwSt. verrechnet.

 

5. Preise

a. Die Preise gelten netto ab Werk.

b. Bei einer vom Gesamtangebot abweichender Bestellung behält sich Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner eine Preisänderung vor.

c. Die Preise basieren auf Kosten der derzeitigen Materialkosten. Sollten sich die Bezugskosten zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und jenem der Lieferung erhöhen, so ist Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

d. Datenkorrekturen bzw. Datenerstellungen werden nach Aufwand verrechnet.

e. Die Preise sind ab Angebotsdatum 4 Wochen gültig.

f. Jede Weitergabe oder Veräußerung an Rechten, Ausweitung des Nutzungsumfanges, der Erwerb von sonstigen Rechten, des Eigentums am Artworks oder Computerdaten erfordern eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung und wird nach den Bestimmungen des grafischen Gewerbe honoriert.

 

6. Produktion / Drucke

a. Die Vertragspartner genehmigen geringfügige Abweichungen vom Original bei Reproduktion.

b. Garantien auf die Lebensdauer von Farben bei Digitaldruck, Siebdruck und auf Folien sind unterschiedlich und werden nur in dem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner verpflichten.

c. Die Kunden nehmen auch zur Kenntnis, dass ein „digitaler Proof oder Bildschirmproof“ Abweichungen beim Endprodukt aufweisen kann.

d. Proof ist kostenpflichtig.

e. Farben werden ausschließlich mit Folienfarbmustern dargestellt und bestätigt.

f. Bei Computerausdrucken ist keine Farbverbindlichkeit gegeben.

g. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner haftet nach Beauftragung (Versand der Auftragsbestätigung) nicht für Texte, Ziffernstürze oder Tippfehler.

h. Lektorarbeiten werden gesondert verrechnet.

i. Bitte nur Duplikate beistellen – für Verlust von Datenträgern & Vorlagen wird kein Ersatz geleistet.

 

7. Daten

a. Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass alle von ihm im Zuge des Kaufes und der Kaufabwicklung bekannt gegebenen Daten vom Verkäufer bzw. Betreiber überprüft, datenverarbeitet, archiviert und weitergeleitet werden dürfen.

b. Der Transfer von Daten und Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr für den Kunden. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner haftet weder für Verlust oder Veränderung der Daten bei Transport.

c. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner ist nicht verpflichtet die Daten zu sichern, zu archivieren ist aber berechtigt, Kopien anzufertigen.

d. Daten werden vom Kunden produktionsfertig beigestellt. Datenerstellung bzw. Datenkorrekturen werden nach Aufwand verrechnet.

 

8. Lieferung

a. Es gelten nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als bindend.

b. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner ist berechtigt Vor- oder Teillieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

c. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr für den Käufer.

d. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner verrechnet Lagergebühren für bestellte und nicht abgeholte Waren, ab Fertigstellung, zu durchschnittlichen Tarifen der Speditionen.

e. Behördliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so wird sich der Liefertermin dementsprechend verlängern.

f. Die Zufahrtswege zur Baustelle sind bei jeder Witterung ohne Schwierigkeiten für schwere LKWs, Mobilkrane und Steiger befahrbar und ausreichend befestigt zu halten. Für Schäden an der Zufahrt tragen wir keine Verantwortung und übernehmen keine Haftung. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner wird hinsichtlich aller diesbezüglichen Ansprüche schad- und klaglos gehalten.

g. Wir liefern nur auf Basis der nachstehend näher ausgeführten Regelungen des Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt für sämtliche Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen würden.

h. Der Käufer ist solange verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Er ist darüber hinaus verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Sollte das Eigentum noch nicht übergegangen sein, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen dritter Personen ausgesetzt würde.

i. Da Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner zum großen Teil von Vorlieferanten abhängig ist sind Lieferzeitüberschreitungen möglich.

j. Rücktritte, Wertminderungen oder Schadensersatz durch Zeitüberschreitung gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

k. Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner und wird nach 4 Wochen Zahlungsverzug auf Kosten des Bestellers abgeholt/demontiert/ entwertet durch Markierung.

l. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung (per Post oder Spedition) bei der Übergabe unverzüglich. längstens jedoch innerhalb von 4 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine

Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware bei Zustellung zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

m. Erforderliche Hebegeräte (Steiger, Hebebühnen, Kräne, usw.) werden nach tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

 

9. Zahlung

a. Zahlungen können bar, per Nachnahme oder im Voraus erfolgen.

b. Bei einer Versicherungszusage, nach Überprüfung des Kunden durch unsere Kreditversicherung, ist die Zahlung auf offene Rechnung möglich.

c. Sämtliche Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.

d. Skontoabzüge sind, wenn nicht gesondert ausdrücklich vereinbart, nicht zulässig.

e. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks und Wechsel verpflichtet. Sie erfolgen jedenfalls nur zahlungshalber. Scheck- und Wechselgebühren stellen wir gesondert in Rechnung.

f. Der Zahlungseingang gilt ab dem Datum der unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto.

g. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufpreis samt aller im Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen wie Wegezeit, Arbeitszeit oder vereinbarter Nebenspesen beim Verkäufer eingelangt ist.

h. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

i. Einwände, gegen die von uns erstellte Faktura, haben keine zahlungsaufschiebende Wirkung und bedürfen der gerichtlichen Bestätigung.

j. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung jeglicher Forderungen aus dem Liefervertrag, zuzüglich Kosten und Zinsen vor. Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, insbesondere nicht zeitgerecht und zur Gänze den Kaufpreis bezahlen, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

k. Der Kunde ist zwar zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbereiches berechtigt, die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt allerdings der Käufer schon jetzt an Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

l. Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner, für diesen Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache fort. Im Falle der Verarbeitung der Kaufsache mit nicht uns gehörenden Sachen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Selbiges gilt für den Fall der Vermischung.

m. Zur Zurückhaltung oder Aufrechnung ist der Kunde nur wegen solcher Gegenforderungen oder Beanstandungen berechtigt, die von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.

n. Eingehende Zahlungen rechnen wir immer zuerst auf Kosten, dann auf Spesen und zuletzt der ältesten offenen Forderung an.

o. Da wir in weiten Bereichen gezwungen sind mit Fremdkapital zu arbeiten, verrechnen wir bei Zahlungsverzug Zinsen in der Höhe von 12 % über dem Diskontsatz der Nationalbank.

p. Bei Zahlungsverzug über 30 Tagen beauftragen wir ohne jede weitere Ankündigung ein Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt unseres Vertrauens. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Käufer.

q. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner ist berechtigt bei Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen laufende Leistungen einzuschränken, Weiterbetreibung von uns errichteter Systeme und Serviceleistungen zu unterbinden bzw. abzuschalten.

r. Wir übernehmen für daraus entstehende Nachteile für den Käufer keinerlei wie auch immer geartete Haftungen. Wiedererrichtungen, Freischaltungen und Servicewiederaufnahme nach Zahlungsverzug werden von uns in angemessener Zeit gegen Verrechnung der Kosten durchgeführt.

s. Es gilt als vereinbart, dass Kosten durch Wiedererrichtung im Voraus zu leisten sind.

t. Prüfen Sie die Fakturaadresse & teilen Sie uns diese bei der Bestellung mit. Eine Umfakturierung muss mit € 20,- berechnet werden.

 

10. Rücktrittrecht

a. Voraussetzung für einen Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag, sofern keine Regelung getroffen wurde, ist ein Lieferverzug, der auf ein grobes Verschulden von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner zurückzuführen ist, nach einer erfolglosen gesetzten angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich mittels eingeschrieben Brief erfolgen.

b. Von seinen sonstigen Rechten unabhängig ist Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

-wenn Bedenken über die Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden ist,

-wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahren mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird,

-wenn ein noch offener Teil einer Lieferung oder Leistung ausständig ist,

-wenn die Verlängerung der Lieferzeit mehr als die Hälfte der ursprünglichen Lieferzeit beträgt,

-wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn der Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kunden weiter verzögert wird.

 

11. Haftung

a. Beginn der Garantie ist das Liefer- bzw. Übergabedatum oder Datum der Montage.

Sollte seitens Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner eine Garantiezusage abgegeben werden, wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der Garantiebeginn mit Liefer- bzw. Übernahmedatum oder Datum der Montage eintritt.

b. Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner haftet nicht für Schäden bei unsachgemäßer Handhabung und Fehlleistungen durch Kunden oder Dritte, höhere Gewalt, Vandalismus, internationale Störungen, Katastrophen und Kriegswirren.

c. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden nach §9 des Produkthaftungsgesetzes.

d. Die Zufahrtswege zur Baustelle sind bei jeder Witterung ohne Schwierigkeiten für schwere LKWs, Mobilkran und Steiger befahrbar und ausreichend befestigt zu halten. Für Schäden an der Zufahrt trägt Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung.

e. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jegliche Haftung von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner ausgeschlossen.

f. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmäßige übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich zu übernehmen.

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme oder Abholung hätte vertragsmäßig erfolgen sollen, somit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigungen der Ware an den Auftraggeber über. Das Rücktrittsrecht von Grubu-Plott – Rolf Grundbuchner bleibt hiervon unberührt.

 

Gewährleistung: Es gelten die Verkaufs- & Lieferbedingungen

6 Monate auf bedruckte Folien

2 Jahre auf gegossene, einfärbige Folien

Für Sonnenschutzfolien gilt der Gewährleistungszeitraum der Folienhersteller, OHNE Arbeitszeit.

Die Gewährleistungen umfassen den Materialtausch ohne Arbeitszeit

 

12. Allgemeines

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, sind die Wirksamkeiten der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.

 

13. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht.